Frist für Stromsteuerrückerstattung 2024: Jetzt handeln und Vorteile sichern!

Stempel, auf dem das Wort Stromsteuer steht

Die Bundesregierung hat mit dem Strompreispaket eine wichtige Entlastung für produzierende Unternehmen sowie die Land- und Forstwirtschaft beschlossen: Die Stromsteuer wurde für die Jahre 2024 und 2025 auf den europäischen Mindestsatz gesenkt. Diese Maßnahme soll insbesondere energieintensive Betriebe stärken und ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern.

Was wurde beschlossen?

Am 15. Dezember 2023 hat der Bundestag die Absenkung der Stromsteuer auf 2,00 Cent pro Kilowattstunde (kWh) für Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft verabschiedet. Zuvor lag die Steuerentlastung nach § 9b StromStG bei lediglich 0,513 Cent/kWh. Ab 2026 soll diese Entlastung laut Haushaltsgesetz 2025 sogar dauerhaft gelten.

Wer profitiert?

Durch die Beibehaltung des Sockelbetrags von 250 Euro erweitert sich der Kreis der begünstigten Unternehmen deutlich: Bereits ab einem Stromverbrauch von 12.500 kWh pro Jahr können Betriebe von der Rückerstattung profitieren – bisher lag die Schwelle bei rund 50.000 kWh.

Wichtig: Rückerstattung erfolgt nicht automatisch!

Auch wenn Sie im Jahr 2024 von der Steuerentlastung profitieren könnten, wurde die Stromsteuer in der Regel weiterhin über Ihre Stromrechnung abgeführt. Ein automatischer Abzug oder eine automatische Rückerstattung erfolgt nicht.

Das bedeutet für Sie:

Sie müssen die Stromsteuerrückerstattung aktiv und fristgerecht beim zuständigen Hauptzollamt beantragen – und zwar bis spätestens 31.12.2025 für das Kalenderjahr 2024.

So stellen Sie den Antrag

  • Die Antragstellung erfolgt online über das Zollportal.
  • Voraussetzung ist ein gültiges ELSTER-Organisationszertifikat.
  • Der Antrag muss jährlich neu gestellt werden.


Unterstützung bei der Antragstellung

Als Energieberatungsunternehmen dürfen wir keine steuerliche Beratung leisten, unterstützen Sie jedoch gerne bei der Vorbereitung der notwendigen Unterlagen. Alternativ können Sie sich direkt an Ihren Steuerberater wenden.

Unser Partnerunternehmen, die RWT-Group in Reutlingen, steht Ihnen ebenfalls beratend zur Seite.

Bei Fragen oder Unterstützungsbedarf sprechen Sie uns jederzeit gerne an!

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