Förderprogramm zur Schnellladeinfrastruktur

Das Förderprogramm „Gewerbliche Schnellladeinfrastruktur“ von Bundesministerium für Digitales und Verkehr wird ab 03.06.2024 fortgesetzt.

Antragsberechtigt sind alle Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Einzelunternehmen und Freiberufler mit einem Firmensitz in Deutschland.
Gefördert wird die Anschaffung und Installation ausschließlich nicht öffentlich (betrieblich selbst genutzten Flächen innerhalb Deutschlands) zugänglicher fabrikneuer Schnellladepunkte ab 50 kW Nennladeleistung, an denen das Laden mit Gleichstrom (DC) erfolgt, inklusive der dafür notwendigen Anschluss- und Tiefbauarbeiten.

Für KMU beträgt die Förderquote von 40%, für GU von 20%.
Für die angeschaffte Ladeinfrastruktur besteht eine Zweckbindefrist von 24 Monaten ab Inbetriebnahme.
Für diesen Aufruf ist eine Fördervoraussetzung, dass der Betrieb der angeschafften Ladeinfrastruktur mit 100 Prozent erneuerbaren Energien erfolgt.

Die Anschaffung von E-Fahrzeugen ist nicht Voraussetzung für den Antrag.

Die Vergabe der Anträge erfolgt nach dem „Windhund-Verfahren“, das heißt es werden alle vollständig eingereichten Anträge bis zur Ausschöpfung der Mittel berücksichtigt.

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:
https://www.ptj.de/projektfoerderung/schnellladeinfrastruktur

Die FAQ’s finden Sie hier:
https://www.ptj.de/lw_resource/datapool/systemfiles/cbox/13250/live/lw_file/faq.pdf

Falls Sie unsere Unterstützung im Antragsprozess wüschen, melden Sie sich gerne bei uns.
Für Fragen stehe wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Nach oben scrollen