EnEfGesetz und EDL-Gesetz
Transformation zu einer nachhaltigeren Energieversorgung
Ihr Weg zu mehr Nachhaltigkeit durch EnEfG und EDL-G
Energieeffizienzgesetz EnEfG
Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) legt den rechtlichen Rahmen für die Steigerung der Energieeffizienz in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen fest. Es zielt darauf ab, den Energieverbrauch nachhaltig zu senken und somit einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Das Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) legt in § 8 fest, dass alle Unternehmen ab einem durchschnittlichen Jahresgesamtenergieverbrauch in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren von mehr als 7,5 GWh pro Jahr innerhalb von 20 Monaten nach Inkrafttreten (18. November 2023) des Gesetzes ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einführen und betreiben müssen.
Zusätzlich werden mit § 9 EnEfG alle Unternehmen mit einem durchschnittlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh pro Jahr, die ein Energie- oder Umweltmanagementsystem betreiben oder ein Energieaudit nach § 8 EDL-G nach dem 18. November 2023 abgeschlossen haben, dazu verpflichtet, Umsetzungspläne von wirtschaftlichen Endenergieeinsparmaßnahmen zu erstellen, durch unabhängige Experten prüfen zu lassen und zu veröffentlichen.
(Quelle: BAFA)
Als erfahrenes Energieberatungsunternehmen unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der EnEfG-Anforderungen, indem wir umfassende Energieaudits durchführen und maßgeschneiderte Energieeinsparungsmaßnahmen entwickeln. Wir helfen Ihnen, Einsparpotenziale zu identifizieren, um Ihre Energiekosten zu senken und die Umweltbelastung zu reduzieren. Unsere Expertise stellt sicher, dass Ihr Unternehmen die gesetzlichen Vorgaben erfüllt und gleichzeitig wirtschaftlich profitiert.
Energiedienstleistungsgesetz EDL-G
Das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) verpflichtet große Unternehmen, regelmäßig Energieaudits durchzuführen und Energiemanagementsysteme einzuführen:
„Zusätzlich werden mit § 9 EnEfG alle Unternehmen mit einem durchschnittlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh pro Jahr, die ein Energie- oder Umweltmanagementsystem betreiben oder ein Energieaudit nach § 8 EDL-G nach dem 18. November 2023 abgeschlossen haben, dazu verpflichtet, Umsetzungspläne von wirtschaftlichen Endenergieeinsparmaßnahmen zu erstellen, durch unabhängige Experten prüfen zu lassen und zu veröffentlichen.“
(Quelle: BAFA)
Unser erfahrenes Team begleitet Sie durch den gesamten Prozess der EDL-G-Compliance. Wir bieten detaillierte Analysen Ihres Energieverbrauchs und entwickeln praxisorientierte Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz. Mit unserer Unterstützung optimieren Sie nicht nur Ihre Energiekosten, sondern erfüllen auch die gesetzlichen Anforderungen und stärken Ihre Wettbewerbsfähigkeit. Unsere Dienstleistungen umfassen die Beratung, Implementierung und kontinuierliche Überwachung der Maßnahmen, um langfristige Erfolge zu gewährleisten.
Setzen Sie auf unsere Expertise, um die Vorteile des EnEfG und EDL-G voll auszuschöpfen und eine nachhaltige, energieeffiziente Zukunft für Ihr Unternehmen zu gestalten. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch!

Dipl.-Ing. Heinz Pöhler
Leiter Steinbeis-Beratungszentrum 4IES
Wir sind Ihr Ansprechpartner für Energiemanagement und Audits
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Ihre Vorteile durch die Umsetzung des EnEfG und EDL-G
Gesetzeskonformität
Erfüllung gesetzlicher Vorgaben
Transparenz
Bewertung von Einsparpotenzialen
Nachhaltigkeit
Identifikation und Umsetzung von Einsparpotenzialen
Unsere Leistungen im Bereich EnEfG und EDL-G
- Fundierte energetische Bestandsaufnahme
- Einsparpotenzial-Analyse
- Wirtschaftliche Bewertung nach DIN 17463 (VALERI)
- Abwärmepotenzial-Analyse
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