Das Förderprogramm von Bayern Innovativ ist am 15.11.2024 im 2. Förderaufruf gestartet und endet am 15.01.2025 um 16:00 Uhr.
Antragsberechtigt sind wirtschaftlich tätige Unternehmen mit Niederlassung oder Betriebsstätte im Freistaat Bayern, die im Bereich Gütertransport tätig sind.
Gefördert wird die Beschaffung und Errichtung oder Modernisierung von stationären, nicht öffentlich zugänglichen konduktiven DC-Schnell-Ladepunkten mit CCS-Steckern
(DIN EN 62196-3 bzw. Combo für DC-Laden) oder leistungsstärkeren Steckerstandards mit EU-Norm (z. B. MCS für „Megawatt-Laden“) in Bayern, die zum Laden von E-Gütertransportfahrzeugen bestimmt sind, inklusive des dafür erforderlichen Netzanschlusses und der Montage der Ladestation.
- Für KMU beträgt die maximale Förderquote 50%, für GU 40%.
- Max. Förderobergrenze pro Ladepunkt beträgt 10.000/20.000/60.000 € abhängig von Ladeleistung.
- Max. Förderobergrenze je Antrag/Ladeort beträgt 10.000/75.000 € abhängig vom Netzanschluss.
- Obergrenze je Antrag beträgt maximal 250.000 € und je Antragsteller maximal 500.000 €.
- Für die angeschaffte Ladeinfrastruktur besteht eine Mindestbetriebsdauer von 3 Jahren.
- Die Anschaffung von E-Fahrzeugen ist nicht Voraussetzung für den Antrag.
Die Vergabe erfolgt nach Bewertung der Anträge in absteigender Reihenfolge nach „prognostizierter Umweltentlastung pro Ladepunkt“. Dabei muss vom Antragsteller angegeben werden, wieviel Liter Treibstoff durch die Nutzung der geförderten Ladeinfrastruktur in den kommenden drei Jahren voraussichtlich eingespart werden wird.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:
https://www.bayern-innovativ.de/de/seite/foerderprogramm-e-strassengueterverkehr
Die FAQ’s finden Sie hier:
https://www.bayern-innovativ.de/de/seite/zweiter-foerderaufruf-nicht-oeffentlich-zugaengliche-ladeinfrastruktur-fuer-den-e-strassengueterverkehr-in-bayern
Falls Sie unsere Unterstützung im Antragsprozess wüschen, melden Sie sich gerne bei uns.
Für Fragen stehe wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.